„Konnte Clara kochen?“
Obwohl in den letzten Jahrzehnten viel über Clara Schumann geschrieben wurde, hat man diese Frage noch nicht gestellt. Sie lässt sich (vorsichtig) bejahen. Denn: das Kochbuch, das sie benutzte, existiert noch! Als Bräutigam schenkte es ihr Robert Schumann zu Weihnachten 1839.
Durch ihren Vater erhielt Clara eine mehr oder minder einseitige Ausbildung als Pianistin. Hausfrauliche Tätigkeiten waren ihr zum Zeitpunkt ihrer Eheschließung noch weitgehend fremd. Robert Schumann wusste das und hatte daher anfangs auch berechtigte Zweifel an ihren Qualitäten als Hausfrau. Als deutlicher Wink an Claras Adresse darf Roberts Kochbuch-Geschenk verstanden werden. Zu Weihnachten 1839, dem letzten Weihnachtsfest vor der Eheschließung, fand Clara dieses Büchlein auf ihrem Gabentisch. Es handelt sich um ein Elementarlehrbuch, das sich an Hausfrauen des Mittelstandes „auch ohne alle Vorkenntnisse“ richtet. Dass Robert das Kochbuch für seine Braut eigens in einen reich verzierten Einband mit der goldgeprägten Aufschrift: "Meiner Hausfrau gewidmet R. S." binden ließ, lässt ahnen, welchen Wert er ihm beimaß. Neben dem üblichen Rezeptteil enthält das Kochbuch Menüvorschläge für jeden Tag des Jahres, von denen sich Clara eine ganze Menge angestrichen hat. Offenbar ließ sie sich bei der Auswahl der Gerichte von den Vorlieben ihres Mannes leiten.
Nach dem kostbaren Kochbuch-Original aus dem Archiv des Robert-Schumann-Hauses wurde anlässlich des 160. Hochzeitstages von Robert und Clara Schumann ein schöner Nachdruck mit einer Einführung von Anette Müller hergestellt. Nachdem die erste Auflage des Reprints schon bald vergriffen war, ermöglichte die Robert-Schumann-Gesellschaft Zwickau e. V. 2006 den Druck einer Neuauflage, die ab sofort im Schumann-Haus erhältlich ist.
Das Kochbuch kann zum Preis von 19,50 € an der Kasse des Robert-Schumann-Hauses Zwickau erworben oder über Internet bestellt werden unter: schumannhaus@zwickau.de.
Die von uns eingesetzten und einsetzbaren Cookies stellen wir Ihnen unter dem Link Cookie-Einstellungen in der Datenschutzerklärung vor. Voreingestellt werden nur zulässige Cookies, für die wir keine Einwilligung benötigen. Weiteren funktionellen Cookies können Sie gesondert in den Cookie-Einstellungen oder durch Bestätigung des Buttons "Akzeptieren" zustimmen.